Bruthilfen und Wohnungen

Im Frühling beginnen die Singvögel mit dem Nestbau und das anstrengende Brutgeschäft beginnt. Wir können ihnen aktiv mit dem Bau von Nistkästen helfen und sie im Garten, Parks, manche sogar auf Balkonen aufhängen. 

 

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Ebenso wie den Vögeln können wir den Insekten helfen, indem wir sogenannte Insektenhotels bauen, in welcher Größe und Form auch immer.

 

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Gehölze haben bis September Schonzeit

Gehölze in der freien Landschaft dürfen in Deutschland vom 1. März bis zum 30. September nicht beschnitten werden.

In dieser Zeit ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.
Geregelt ist das siebenmonatige Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Sein Ziel sei es, Störungen brütender Vögel zu vermeiden. Nutznießer sind auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling und Sommer ein größeres Blütenangebot vorfinden.


Gartenabfälle in der Natur

Neophyten

Immer wieder werden in der freien Landschaft Grünabfälle abgelagert in der Annahme, dass dieses auf dem eigenen Grund und Boden schließlich erlaubt sei.

Das ist allerdings nicht so! Denn auch bei Grünschnitt aus dem häuslichen Garten handelt es sich um Abfall, welcher grundsätzlich ordnungs-gemäß und schadlos zu entsorgen ist.

Die einzige Ausnahme hiervon stellen Garten-abfälle dar, welche auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert werden.

"Warum ist das so?" wird sich der Eine oder Andere fragen, "schließlich ist das doch alles kompostierbar".

Mit dieser Regelung geht es nicht darum, jemanden zu drangsalieren, aber durch solche, oft unüberlegten Handlungen können große ökologische und wirtschaftliche Schäden entstehen, da sich dadurch viele "Zierpflanzen" ungehindert in der Natur ausbreiten können. (In diesem Fall verstösst der Verursacher nicht nur gegen das Abfallbeseitigungs- sondern auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz.)

Allein für die Eindämmung des Japanischen Staudenknöterich werden deutschlandweit 34 bis 41 Mio. € jährlich ausgeben. Weitere Beispiele von Invasiven Pflanzenarten (Neophyten) sind: Herkulesstaude oder Riesenbärenklau, Indisches oder drüsiges (Riesen-)Springkraut und die hochgradig allergene Beifußblättrige Ambrosie.

Siehe hierzu auch NABU Blog


Gärtnern ohne Torf

Torfnutzung zerstört einzigartige Lebensräume – dabei gibt es längst Alternativen

Jedes Frühjahr steigt wieder die Nachfrage nach Blumenerde. Doch in den Plastiksäcken mit der Aufschrift „Erde“ befindet sich größtenteils Torf – der Stoff, aus dem unsere Moore bestehen. Rund zehn Millionen Kubikmeter Torf werden allein in Deutschland jedes Jahr für den Gartenbau verbraucht. Zwei Drittel davon kommen im Erwerbsgartenbau zum Einsatz, der Rest bei Hobbygärtnern. Ohne zu wissen tragen sie oft dazu bei, dass unersetzliche Moorlandschaften verloren gehen.

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Für einen naturfreundlichen Garten für Rotkehlchen, Igel und Co

Jetzt planen für das Frühjahr

Egal wie groß, ob ein halber Park oder nur ein Hof von hundert Quadratmetern: Jeder Garten kann eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten beherbergen und sich in eine "Zuflucht für Wildtiere des Siedlungsraumes" verwandeln. Deshalb hat der NABU "10 gute Vorsätze für einen naturgerechten Garten" zusammengestellt, die er allen Hobbygärtnern ans Herz legt und die Naturbegeisterten ohne viel Aufwand große Freude bringen können, wenn die ersten tierischen Besucher kommen:

 
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